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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lumis

Stand: 11.10.2026

Diese AGB gelten für die Website und die Software Lumis von Dandler Consulting. Für das Energiemanagement Lumis Business (früher Lumis H.E.M.S.), ebenfalls von Dandler Consulting, gelten die eigenen AGB unter business.getlumis.de/agb.html.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Lumis zwischen Dandler Consulting, Inhaber Manuel Dandler, Zum Hafen 22, 56841 Traben-Trarbach (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Lumis richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Haus-, Miet- und WEG-Verwaltungen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter nicht. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Der Anbieter darf hierfür geeignete Nachweise verlangen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Lumis auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Registrierung.

(2) Mit der Registrierung für den kostenlosen Testzeitraum gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Testvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande.

(3) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde in der Software ein Abo bucht, den Bestellvorgang mit dem Button zur zahlungspflichtigen Bestellung abschließt und der Anbieter die Buchung bestätigt. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail oder durch Freischaltung des gebuchten Tarifs.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert den Vertragstext. Der Kunde kann diese AGB jederzeit auf der Website abrufen und speichern.

(5) Die Person, die den Kunden registriert oder ein Abo bucht, versichert, dass sie zur Vertretung des Kunden berechtigt ist und die Angaben bei der Registrierung richtig und vollständig sind. Handelt sie ohne Vertretungsmacht, gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 179 BGB).

(6) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Der Anbieter kann eine Registrierung insbesondere ablehnen, wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft nach § 1 Abs. 2 oder an der Richtigkeit der Angaben bestehen.

§ 3 Kostenloser Testzeitraum

(1) Der Kunde kann Lumis 7 Tage ab Freischaltung kostenlos und unverbindlich testen. Für den Test sind keine Zahlungsdaten erforderlich.

(2) Der Testvertrag endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur, wenn der Kunde aktiv ein Abo bucht.

(3) Nach Ablauf des Testzeitraums ohne Buchung bleiben die im Test angelegten Daten 30 Tage gespeichert, damit der Kunde ein Abo buchen oder seine Daten exportieren kann. Danach löscht der Anbieter die Daten.

(4) Im Testzeitraum stellt der Anbieter Lumis ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit bereit. Die Haftung des Anbieters ist im Testzeitraum auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Fälle des § 11 Abs. 2 beschränkt.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Lumis als Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung. Lumis wird auf Servern in Rechenzentren in Deutschland betrieben.

(2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, Lumis für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Er darf beliebig viele eigene Mitarbeiter als Nutzer anlegen und Eigentümern, Mietern und Dienstleistern Zugänge zum Portal geben. Eine Weitergabe der Software an Dritte zur eigenen Nutzung, insbesondere an andere Verwaltungen, ist nicht gestattet.

(3) Der Anbieter entwickelt Lumis laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, erweitern oder ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich eingeschränkt werden. Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mindestens 6 Wochen vorher in Textform an.

(4) Optionale Funktionen, die Dienste Dritter nutzen, insbesondere KI-Funktionen und die Bankanbindung, stehen nur zur Verfügung, wenn der Kunde sie in der Software ausdrücklich freischaltet. Für diese Funktionen kann der Anbieter die Verfügbarkeit nur im Rahmen der Leistung des jeweiligen Drittanbieters zusagen.

(5) Lumis ist ein Werkzeug zur Organisation der Verwaltungsarbeit. Berechnungen, Vorlagen, Hinweise und Ergebnisse von KI-Funktionen in der Software stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch den Kunden. Der Kunde bleibt für die inhaltliche Richtigkeit seiner Abrechnungen, Beschlüsse, Schreiben und sonstigen Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich.

(6) Support leistet der Anbieter per E-Mail an info@getlumis.de und über das Kontaktformular auf der Website. Anfragen bearbeitet er werktags (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz) während der üblichen Geschäftszeiten. Ein Anspruch auf Support per Telefon besteht nicht.

(7) Der Anbieter darf zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer einsetzen, insbesondere für Rechenzentrum, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung. Er bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistung wie für eigenes Handeln verantwortlich. Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gelten sie als Unterauftragsverarbeiter, und es gelten ausschließlich die Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach § 13.

(8) Für die Nutzung von Lumis benötigt der Kunde einen Internetzugang und einen aktuellen Webbrowser, etwa eine aktuelle Version von Chrome, Edge, Firefox oder Safari, mit aktiviertem JavaScript. Für diese Voraussetzungen auf seiner Seite ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Anbieter nennt die unterstützten Browser in seiner Hilfe.

§ 5 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit von Lumis von 98,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt, dem Ausgang des Rechenzentrums ins Internet, bereit.

(2) Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter möglichst zwischen 22 und 6 Uhr durch. Er kündigt sie mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail oder in der Software an. Geplante Wartungen dürfen insgesamt höchstens 4 Stunden je Kalendermonat dauern.

(3) Nicht als Ausfallzeit gelten:

  • angekündigte Wartungsarbeiten nach Absatz 2 bis zu insgesamt 4 Stunden je Kalendermonat; Wartungszeiten darüber hinaus sowie Wartungen, die nicht rechtzeitig angekündigt wurden, zählen als Ausfallzeit,
  • unaufschiebbare Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr, über die der Anbieter den Kunden unverzüglich informiert,
  • Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere höhere Gewalt, Störungen des Internets oder der Systeme des Kunden,
  • Ausfälle optionaler Dienste Dritter im Sinne von § 4 Abs. 4.

(4) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden täglich verschlüsselt an einem getrennten Ort.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Daten, die er in Lumis speichert, rechtmäßig erheben und verarbeiten darf, insbesondere die Daten von Eigentümern, Mietern und Dienstleistern. Er stellt die Informationspflichten gegenüber diesen Personen sicher.

(3) Eigentümer, Mieter, Dienstleister und andere Personen, denen der Kunde einen Zugang zum Portal oder einen Link gibt (Portalnutzer), werden nicht Vertragspartner des Anbieters und erwerben aus diesem Vertrag keine eigenen Ansprüche gegen ihn. Der Kunde entscheidet, wen er einlädt, und ist für die Einladung, die Rechte der Portalnutzer in Lumis und ihre Information über die Verarbeitung ihrer Daten verantwortlich. Ansprechpartner der Portalnutzer ist der Kunde.

(4) Der Kunde speichert in Lumis keine rechtswidrigen Inhalte, keine Schadsoftware und keine Inhalte, die Rechte Dritter verletzen. Er unterlässt Handlungen, die den Betrieb oder die Sicherheit von Lumis beeinträchtigen, insbesondere automatisierte Massenabfragen außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen.

(5) Der Kunde gibt die Zahl der Einheiten in Lumis vollständig an und hält seine Stamm- und Rechnungsdaten aktuell.

(6) Der Kunde prüft Arbeitsergebnisse aus Lumis vor ihrer Verwendung gegenüber Dritten auf Richtigkeit. Er nutzt die Exportfunktion, wenn er Daten zusätzlich bei sich vorhalten will oder muss.

(7) Verstößt der Kunde erheblich gegen diese Pflichten, darf der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr von Schäden erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Buchung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Kunde wählt bei der Buchung eines der folgenden Laufzeitmodelle:

  • Jahresvertrag: 12 Monate Mindestlaufzeit,
  • Monatsvertrag: ohne Mindestlaufzeit, monatlich kündbar.

(3) Der Grundpreis umfasst bis zu 50 Einheiten. Für jede weitere Einheit berechnet der Anbieter 0,50 € pro Monat. Als eine Einheit zählt jede Wohnung, jede Gewerbeeinheit und jeder separat verwaltete Stellplatz. Maßgeblich ist die Zahl der in Lumis angelegten Einheiten. Ändert sich die Zahl während eines Abrechnungszeitraums, wird die Differenz ab dem Zeitpunkt der Änderung anteilig berücksichtigt.

(4) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung und der Zahlungseinzug erfolgen über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland, mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit.

(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde mit einem Betrag von mindestens einer Monatsvergütung länger als 14 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen auf einen Lesezugriff beschränken. Der Export der eigenen Daten bleibt dabei möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 8 Einführungspreis und Gründerkunden

(1) Bis einschließlich 31.07.2027 gelten folgende Einführungspreise:

  • Jahresvertrag: 39 € pro Monat,
  • Monatsvertrag: 59 € pro Monat,

jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer, für bis zu 50 Einheiten, jede weitere Einheit 0,50 € pro Monat.

(2) Für Verträge, die ab dem 01.08.2027 geschlossen werden, gelten die dann auf der Website angegebenen Preise. Nach derzeitiger Planung sind dies 59 € pro Monat für den Jahresvertrag und 79 € pro Monat für den Monatsvertrag, jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer.

(3) Gründerkunden. Kunden, die bis einschließlich 31.07.2027 ein kostenpflichtiges Abo buchen, sind Gründerkunden. Für Gründerkunden gilt der bei Buchung vereinbarte Einführungspreis einschließlich des Preises je weiterer Einheit dauerhaft, solange der Vertrag ununterbrochen fortbesteht. Die Preisanpassung nach § 9 findet auf Gründerkunden keine Anwendung. Wechselt ein Gründerkunde ohne Unterbrechung zwischen Jahres- und Monatsvertrag, gilt der Einführungspreis des neuen Laufzeitmodells.

(4) Der Status als Gründerkunde endet, wenn der Vertrag endet, gleich aus welchem Grund. Bei einem späteren erneuten Vertragsschluss gelten die dann aktuellen Preise. Eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wirkt sich auch für Gründerkunden auf den Bruttobetrag aus. Neue, gesondert angebotene kostenpflichtige Zusatzleistungen sind von der Zusage nicht erfasst; der Funktionsumfang des gebuchten Tarifs bleibt erhalten.

(5) Der Status als Gründerkunde ist nicht übertragbar. Eine Übertragung ist ausnahmsweise mit Zustimmung des Anbieters möglich, wenn der Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, Umwandlung oder Übernahme des Verwaltungsbestands auf einen Rechtsnachfolger übergeht. Der Anbieter verweigert die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund.

§ 9 Preisanpassung

(1) Der Anbieter kann die Preise für Verträge, die nicht unter § 8 Abs. 3 fallen, mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung von Lumis ändern. Maßgeblich sind insbesondere die Kosten für Rechenzentrum und Server, Software-Lizenzen und Dienste Dritter, Energie, Personal sowie gesetzliche oder behördliche Anforderungen. Eine Erhöhung darf den Anstieg dieser Kosten nicht übersteigen. Sinken diese Kosten, gibt der Anbieter dies in gleicher Weise an den Kunden weiter. Kostensteigerungen in einem Bereich darf der Anbieter nur insoweit berücksichtigen, als sie nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.

(2) Eine Preiserhöhung ist frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten zulässig. Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine Preiserhöhung ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter teilt eine Preisänderung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und nennt dabei den Grund und den Umfang.

(4) Im Fall einer Preiserhöhung kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gilt der bisherige Preis.

(5) Die Gründerkunden-Zusage nach § 8 Abs. 3 geht dieser Regelung vor.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Jahresvertrag. Der Jahresvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Buchung. Der Kunde kann ihn jederzeit während der Mindestlaufzeit zu deren Ende kündigen. Wird er nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit zu den bisherigen Preisen weiter und kann dann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Eine erneute Bindung von 12 Monaten tritt nicht ein. Der Anbieter erinnert den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform.

(2) Monatsvertrag. Der Monatsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.

(3) Eine ordentliche Kündigung durch den Anbieter wirkt frühestens zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit und erfordert eine Frist von mindestens 3 Monaten.

(4) Der Kunde kann in der Software über die Abo-Einstellungen, per E-Mail oder in sonstiger Textform kündigen. Der Anbieter bestätigt die Kündigung in Textform.

(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 6 verstößt.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung aus den vom Anbieter nach § 5 Abs. 4 geführten Sicherungen erforderlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter die Datensicherung selbst pflichtwidrig unterlassen hat.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 12 Gewährleistung

(1) Für Mängel von Lumis gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.

(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung per E-Mail an info@getlumis.de.

(3) Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist. Er kann dies auch durch Bereitstellung einer Umgehungslösung tun, wenn diese für den Kunden zumutbar ist.

(4) Eine Minderung der Vergütung macht der Kunde durch Erklärung in Textform geltend. Das Recht zur Minderung ist ausgeschlossen, soweit die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich beeinträchtigt ist. Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn der Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte und diese fehlgeschlagen ist.

(5) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf eine unsachgemäße Nutzung durch den Kunden, auf die Systeme des Kunden oder auf Ausfälle optionaler Dienste Dritter nach § 4 Abs. 4 zurückgehen.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Daten von Eigentümern, Mietern und Dienstleistern, tut er dies als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den der Kunde in der Software annimmt. Vor dessen Annahme können in Lumis keine Daten von Eigentümern und Mietern verarbeitet werden.

(2) Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung geht diesen AGB in allen Fragen des Datenschutzes vor.

(3) Der Anbieter nutzt die Daten und Dateien, die der Kunde in Lumis speichert, ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Kunde räumt ihm dafür das einfache, auf die Vertragsdauer und die Löschfristen nach § 14 beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, auch in Sicherungen, anzuzeigen und technisch umzuwandeln, soweit dies für den Betrieb von Lumis erforderlich ist. Eine Nutzung für eigene Zwecke des Anbieters, für Werbung oder zum Training von KI-Modellen findet nicht statt.

(4) Für die Daten des Kundenkontos selbst ist der Anbieter Verantwortlicher. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 14 Daten bei Vertragsende und Export

(1) Der Kunde kann während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit einen vollständigen Export seiner Daten und Dateien in gängigen, maschinenlesbaren Formaten erstellen.

(2) Nach Vertragsende bleibt der Zugang 30 Tage lang im Lesemodus erhalten, damit der Kunde seine Daten exportieren kann. Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb weiterer 30 Tage, in Sicherungen mit deren regulärem Ablauf. Auf Wunsch bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform.

(3) Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss, insbesondere Rechnungs- und Vertragsdaten des Kundenkontos, sperrt er bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist und löscht sie anschließend.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters an den Daten des Kunden ist ausgeschlossen.

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 16 Energie-Tarifvergleich und Versorgerwechsel

(1) Als optionale Zusatzleistung kann der Kunde über Lumis Angebote für Strom- und Gaslieferverträge für die von ihm verwalteten Objekte anfragen und den Anbieter mit der Durchführung eines Versorgerwechsels beauftragen. Die Nutzung ist freiwillig. Eine Pflicht zu Vergleich oder Wechsel besteht nicht, und der Umfang der übrigen Leistungen hängt davon nicht ab.

(2) Ein Wechsel erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden im Einzelfall. Soweit erforderlich, erteilt der Kunde dafür eine gesonderte Vollmacht. Der Kunde stellt sicher, dass er im Namen des jeweiligen Vertragspartners, etwa der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder eines Eigentümers, handeln darf.

(3) Der Energieliefervertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Vertragspartner und dem Energieversorger zustande. Für Lieferung, Preise, Laufzeit und Kündigung gelten allein die Bedingungen des Energieversorgers. Der Anbieter schuldet weder den Abschluss eines Liefervertrags noch eine bestimmte Ersparnis. Vergleichsergebnisse beruhen auf den Angaben der Energieversorger zum Zeitpunkt der Anfrage.

(4) Der Anbieter kann für die Vermittlung eines Energieliefervertrags vom Energieversorger oder von einem Vertriebspartner eine Vergütung erhalten.

(5) Für die Haftung gilt § 11.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung oder zur Regelung neuer Funktionen erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Preise, Laufzeiten und die Zusage nach § 8 Abs. 3 können auf diesem Weg nicht geändert werden.

(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien können ihn dann zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Traben-Trarbach. Zuständig sind damit je nach Streitwert das Amtsgericht Bernkastel-Kues oder das Landgericht Trier. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform (zum Beispiel E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.