Hausgeld und Wirtschaftsplan
Vom Wirtschaftsplan bis zur Abrechnungsspitze.
Lumis rechnet den Wirtschaftsplan aus den Zahlen des Vorjahres vor und verteilt ihn nach den Schlüsseln der Gemeinschaft auf jede Einheit. Nach dem Beschluss wird daraus das neue Hausgeld. Am Jahresende entsteht die Jahresabrechnung aus denselben Buchungen, mit Rücklagen und Vermögensbericht.
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Kurz erklärt
Was gehört zu Hausgeld und Wirtschaftsplan?
Der Wirtschaftsplan schätzt die Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft für das kommende Jahr und legt fest, welchen Vorschuss jeder Eigentümer monatlich zahlt. Über ihn beschließen die Eigentümer nach § 28 Abs. 1 WEG. Nach Ablauf des Jahres zeigt die Jahresabrechnung, was tatsächlich angefallen ist, und weist für jede Einheit eine Nachzahlung oder ein Guthaben aus. Dazu kommen die Rücklagen, deren Stand im Vermögensbericht erscheint.
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Das Problem
Eine Tabelle für den Plan, eine zweite für die Abrechnung.
Wenn Plan, Sollstellung und Abrechnung in getrennten Dateien leben, passt am Ende selten alles zusammen. Die Differenz sucht dann jemand von Hand.
Bisher
- Wirtschaftsplan in Excel aus dem Vorjahr kopieren
- Neues Hausgeld nach dem Beschluss für jede Einheit einzeln eintragen
- Nachzahlung für bereits vergangene Monate von Hand nachberechnen
- Rücklagenstand aus Kontoauszügen zusammensuchen
- Einzelabrechnungen gegen die Gesamtabrechnung prüfen, Cent für Cent
Mit Lumis
- Lumis schlägt den Plan aus den Zahlen des Vorjahres vor
- Nach dem Beschluss wird das Hausgeld für alle Einheiten übernommen
- Differenzen für zurückliegende Monate werden ausgeglichen
- Rücklagen mit Zuführung und Entnahme, Entnahme nur mit Beschluss
- Lumis prüft, ob die Einzelabrechnungen die Gesamtsumme ergeben
So läuft es
Ein Jahr Hausgeld in vier Schritten.
Plan, Zahlung und Abrechnung greifen auf dieselben Buchungen zu.
- Plan aufstellenLumis übernimmt die Kosten des Vorjahres als Vorschlag, Sie passen einzelne Positionen an. Das Ergebnis je Einheit sehen Sie sofort.
- Beschließen und übernehmenNach dem Beschluss bestätigen Sie den Plan. Das neue Hausgeld wird zur Sollstellung, auf Wunsch rückwirkend mit Ausgleich der Differenz.
- Monat für MonatDie Sollstellungen entstehen monatlich, der Mieteingang ordnet die Zahlungen zu. Eigentümer sehen Soll und Ist im Portal.
- JahresabrechnungLumis erstellt Gesamt- und Einzelabrechnungen mit Abrechnungsspitze und Vermögensbericht. Nach der Bestätigung entstehen die Nachzahlungen als Forderung.
Im Detail
Was im Hausgeld mitgerechnet wird.
Schlüssel der Gemeinschaft
Kosten werden nach MEA, Fläche, Einheiten, Personen, Verbrauch oder Festbetrag verteilt, je Kostenart einstellbar.
Rücklagen mit Beschlussbezug
Zuführungen laufen über das Hausgeld, eine Entnahme bucht Lumis nur mit dem passenden Beschluss.
Abrechnungsspitze
Die Einzelabrechnung zeigt, was die Einheit gezahlt hat, was angefallen ist und was als Spitze offen bleibt.
Eigentümerwechsel
Wechselt eine Wohnung im Jahr den Eigentümer, teilt Lumis die Abrechnung zum Stichtag auf.
Sonderumlage
Eine beschlossene Sonderumlage wird zur eigenen Sollstellung je Einheit, getrennt vom laufenden Hausgeld.
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Preis berechnenIm Vergleich
Hausgeld rechnen: Tabelle oder Lumis
| Aufgabe | Mit Lumis | Bisher |
|---|---|---|
| Wirtschaftsplan | Vorschlag aus dem Vorjahr | Datei kopieren und anpassen |
| Neues Hausgeld | nach Beschluss für alle übernommen | je Einheit neu eintragen |
| Rückwirkende Erhöhung | Differenz wird ausgeglichen | Nachberechnung von Hand |
| Rücklagen | Positionen mit Beschlussbezug | Stand aus Kontoauszügen |
| Jahresabrechnung | Gesamt und Einzel mit Prüfung | zwei Tabellen abgleichen |
| Einsicht Eigentümer | Soll, Ist und Abrechnung im Portal | Rückfragen per Telefon |
Beispiel aus dem Alltag
Beispiel: Wirtschaftsplan im Oktober beschlossen
Die WEG Am Weinberg 7 beschließt den Wirtschaftsplan 2027 erst in der Versammlung am 14.10.2026, das Hausgeld steigt für WE 03 von 389,00 € auf 403,00 € im Monat. Die Verwalterin bestätigt den Plan am nächsten Morgen in Lumis. Die neuen Sollstellungen gelten ab Januar für alle 18 Einheiten, ohne dass sie eine Zahl einzeln ändert. Im Portal sehen die Eigentümer ihr neues Hausgeld und den beschlossenen Plan.
Häufige Fragen
Rund um Hausgeld und Wirtschaftsplan
Muss ich den Wirtschaftsplan von vorn anlegen?
Nein. Lumis nimmt die Kosten des Vorjahres als Ausgangspunkt. Sie ändern nur, was sich verschiebt, etwa einen neuen Hausmeistervertrag oder eine höhere Zuführung zur Rücklage.
Was passiert, wenn der Plan erst im laufenden Jahr beschlossen wird?
Sie bestätigen den Plan mit dem Datum, ab dem er gilt. Lumis gleicht die Differenz für die bereits vergangenen Monate aus.
Prüft Lumis die Jahresabrechnung?
Lumis prüft rechnerisch, ob die Einzelabrechnungen zusammen die Gesamtabrechnung ergeben und ob die Konten abgestimmt sind. Die inhaltliche Verantwortung für die Abrechnung bleibt bei der Verwaltung.
Gibt es Untergemeinschaften?
Ja. Für Mehrhausanlagen legen Sie Untergemeinschaften an, deren Kosten nur auf die betroffenen Einheiten verteilt werden.
Bekommen vermietende Eigentümer etwas für ihre Mieter?
Ja. Aus der Jahresabrechnung erstellt Lumis die umlagefähigen Kosten so, dass Eigentümer daraus die Betriebskostenabrechnung für ihre Mieter ableiten können. Eine Bescheinigung nach § 35a EStG ist ebenfalls dabei.
Wie erklärt Lumis die Abrechnung den Eigentümern?
In der Abrechnung lässt sich jede Position anklicken. Dann zeigt Lumis den Beleg und den Verteilerschlüssel in Klartext.