Beschlüsse in der WEG
Jeder Beschluss hat seine Nummer und seinen Weg.
In Lumis landet jeder Beschluss automatisch in der Beschluss-Sammlung, fortlaufend nummeriert und mit allen Vermerken. Zwischen zwei Versammlungen stimmen Eigentümer über einen persönlichen Link im Umlauf ab. Und der Verwaltungsbeirat prüft die Belege am eigenen Rechner, ohne Ordner im Büro.
7 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten. Endet automatisch.
Kurz erklärt
Was ist eine Beschluss-Sammlung?
Die Beschluss-Sammlung ist das Verzeichnis aller Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft, das der Verwalter nach § 24 Abs. 7 WEG führen muss. Jeder Beschluss erhält eine fortlaufende Nummer, den Wortlaut, Ort und Datum der Versammlung oder den Hinweis auf einen Umlauf. Spätere Änderungen, etwa nach einer Anfechtung, werden als Vermerk ergänzt. Wer eine Wohnung kauft, kann darin nachlesen, was die Gemeinschaft beschlossen hat.
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- DSGVO mit AVV
- Export jederzeit
- Läuft auf jedem Handy
Das Problem
Beschlüsse in Ordnern findet niemand rechtzeitig.
Die Sammlung wird oft nachträglich aus Protokollen abgetippt. Wenn ein Eigentümer nachfragt oder ein Käufer Einsicht will, beginnt die Suche im Archiv.
Bisher
- Beschlüsse nach der Versammlung von Hand in eine Liste übertragen
- Nummerierung mit Lücken, weil ein Umlaufbeschluss vergessen wurde
- Umlaufbeschluss per Brief, Rückläufer einzeln abheften
- Belegprüfung des Beirats an einem Termin im Büro
- Eigentümer fragen per Telefon nach dem Stand eines Beschlusses
Mit Lumis
- Beschlüsse aus der Versammlung landen direkt in der Sammlung
- Fortlaufende Nummer, Wortlaut und Vermerke an einer Stelle
- Umlauf per persönlichem Link mit sichtbarem Fortschritt
- Der Beirat sieht Buchungen und Belege online
- Eigentümer lesen die Beschlüsse im Portal nach
So läuft es
Vom Antrag zum Eintrag in der Sammlung.
Ob Versammlung oder Umlauf, der Weg endet immer in derselben Liste.
- Beschluss vorbereitenSie formulieren den Beschlussantrag, auf Wunsch mit einem Entwurf des Assistenten samt Finanzierung. Für einen Umlauf wählen Sie die Gemeinschaft und die Frist.
- Abstimmen lassenIn der Versammlung stimmt die Gemeinschaft live ab. Beim Umlauf erhält jeder Eigentümer einen persönlichen Link und gibt seine Stimme in Textform ab.
- EintragenLumis vergibt die nächste Nummer und übernimmt Wortlaut, Ergebnis und Datum. Das Datum der Bestandskraft steht beim Beschluss dabei.
- UmsetzenEin Beschluss kann einen Auftrag, eine Sonderumlage oder eine Frist auslösen. Die Eigentümer finden ihn im Portal.
Im Detail
Was zwischen den Versammlungen trotzdem geordnet bleibt.
Umlauf per Link
Jeder Eigentümer stimmt über seinen eigenen Link ab, Sie sehen jederzeit, wer schon geantwortet hat.
Lückenlos nummeriert
Die Sammlung vergibt die Nummern selbst, Einträge werden nie gelöscht, sondern mit einem Vermerk versehen.
Bestandskraft im Blick
Zu jedem Beschluss steht das Datum, ab dem er bestandskräftig ist, sofern niemand anficht.
Belegprüfung durch den Beirat
Der Verwaltungsbeirat öffnet Buchungen und Belege im Portal und prüft die Jahresabrechnung von zu Hause.
Nachvollziehbar
Jede Änderung an einem Beschluss wird mit Zeitpunkt und Person im unveränderlichen Protokoll festgehalten.
im Monat bis 50 Einheiten, alle Funktionen inklusive. Einführungspreis bis 31.07.2027, für Gründerkunden dauerhaft.
Preis berechnenIm Vergleich
Beschlüsse verwalten: Ordner oder Lumis
| Aufgabe | Mit Lumis | Bisher |
|---|---|---|
| Beschluss-Sammlung | füllt sich aus der Versammlung | nachträglich abtippen |
| Nummerierung | fortlaufend und automatisch | von Hand, mit Lückenrisiko |
| Umlaufbeschluss | persönlicher Link mit Fortschritt | Briefe und Rückläufer zählen |
| Bestandskraft | Datum steht am Beschluss | selbst ausrechnen |
| Belegprüfung Beirat | online im Portal | Termin im Büro mit Ordnern |
| Einsicht für Eigentümer | im Portal jederzeit | Anfrage per Telefon oder Mail |
Beispiel aus dem Alltag
Beispiel: ein Umlauf statt einer Sonderversammlung
Im Treppenhaus der WEG Am Weinberg 7 blättert die Farbe, das Angebot über 6.400,00 € liegt vor. Statt zu einer Sonderversammlung einzuladen, startet die Verwalterin einen Umlaufbeschluss mit drei Wochen Frist. Nach fünf Tagen haben 15 von 18 Eigentümern über ihren Link zugestimmt, an die übrigen drei geht eine Erinnerung. Als die letzte Stimme eingeht, trägt Lumis den Beschluss als Nr. 2026/09 ein. Der Auftrag an den Maler steht danach als Vorgang bereit.
Häufige Fragen
Rund um Beschlüsse und Umlauf
Welche Mehrheit braucht ein Umlaufbeschluss?
Nach § 23 Abs. 3 WEG müssen grundsätzlich alle Eigentümer in Textform zustimmen. Die Gemeinschaft kann für einen bestimmten Gegenstand beschließen, dass im Umlauf die Mehrheit genügt. Lumis zählt mit, die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen.
Brauchen Eigentümer für den Umlauf ein Konto?
Nein. Jeder Eigentümer erhält einen persönlichen Link und stimmt darüber ab. Wer das Portal ohnehin nutzt, sieht den Umlauf auch dort.
Was passiert, wenn ein Beschluss angefochten wird?
Der Eintrag bleibt stehen und bekommt einen Vermerk. So ist in der Sammlung jederzeit erkennbar, wie der aktuelle Stand ist.
Wird die Sammlung auch bei Beschlüssen aus der Versammlung automatisch gefüllt?
Ja. Sobald ein Beschluss in der Versammlung verkündet und die Niederschrift unterschrieben ist, steht er mit Nummer, Wortlaut und Ergebnis in der Sammlung. Niemand muss ihn noch einmal abtippen.
Was sieht der Verwaltungsbeirat?
Für die Belegprüfung sieht der Beirat online die Buchungen mit den hinterlegten Belegen. So kann er die Jahresabrechnung vor der Versammlung prüfen, ohne einen Termin im Büro.
Sehen Eigentümer die Beschlüsse im Portal?
Ja. Die Beschluss-Sammlung ihrer Gemeinschaft ist im Eigentümerportal einsehbar, neue Beschlüsse gehen zusätzlich per Mail raus.