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Mahnwesen und Zahlungsverkehr

Mahnstufen, Fristen und Gebühren einstellen

Stand: 11.10.2026

Lumis mahnt in drei Stufen: Zahlungserinnerung, Mahnung und letzte Mahnung. Bevor Sie den ersten Mahnlauf starten, legen Sie einmal fest, wann welche Stufe fällig wird, welche Gebühren gelten und wie Ihre Schreiben klingen.

Fristen und Gebühren

  1. Öffnen Sie Finanzen → Mahnwesen und klicken Sie auf Einstellungen.
  2. Tragen Sie unter Fristen in Tagen ein, wann die Zahlungserinnerung nach Fälligkeit, die Mahnung nach der Erinnerung und die Letzte Mahnung nach der Mahnung fällig werden.
  3. Legen Sie das Zahlungsziel im Schreiben fest.
  4. Erfassen Sie die Gebühren bei Mietverhältnissen und die Gebühren bei Hausgeld (WEG) je Stufe.
  5. Entscheiden Sie, ob Lumis die Verzugszinsen als Forderung buchen soll. Sonst stehen die Zinsen nur im Schreiben.
  6. Klicken Sie auf Speichern.
EinstellungLumis-Standard
Zahlungserinnerung7 Tage nach Fälligkeit
Mahnung14 Tage nach der Erinnerung
Letzte Mahnung14 Tage nach der Mahnung
Zahlungsziel im Schreiben10 Tage
Gebühren je Stufe0,00 €, 5,00 €, 10,00 €

Bei Hausgeld erhebt Lumis nur Gebühren, wenn Sie Die Gemeinschaften haben Mahngebühren beschlossen anhaken. Ohne Beschluss der Gemeinschaft dürfen Sie keine Mahngebühren verlangen.

Texte der Schreiben

Unter Mahnstufen sehen Sie jede Stufe als Vorschau mit Musterdaten, DIN A4. Den Einleitungstext jeder Stufe passen Sie an. Die Tabelle der offenen Beträge, die Bankverbindung und den Schluss setzt Lumis selbst ein.

  1. Klicken Sie unter Finanzen → Mahnwesen auf Mahnstufen.
  2. Ändern Sie den Text im Feld Einleitung der gewünschten Stufe. Mit Standard als Vorlage einsetzen beginnen Sie vom Lumis-Text aus.
  3. Nutzen Sie die Platzhalter {zahlbar_bis} und {objekt}. Lumis ersetzt sie im Schreiben durch das Datum und den Objektnamen.
  4. Klicken Sie auf Texte speichern und prüfen Sie die Vorschau.

Lassen Sie ein Feld leer, nutzt Lumis den Standardtext. Verzugszinsen berechnet Lumis nach § 288 BGB, Zinsen auf Gebühren und Zinsen fallen nicht an (§ 289 BGB). Lumis ersetzt keine Rechtsberatung.

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