Vermarktung und Übergabe
Pflichtangaben zum Energieausweis
Stand: 11.10.2026
Wer eine Wohnung oder ein Haus in einer Anzeige anbietet, muss Angaben aus dem Energieausweis nennen (§ 87 GEG). Lumis prüft diese Angaben im Exposé und lässt das Veröffentlichen erst zu, wenn alles vollständig ist.
Energieausweis im Exposé eintragen
- Öffnen Sie das Exposé und scrollen Sie zum Abschnitt Energieausweis.
- Wählen Sie die Art: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, wie im Ausweis angegeben.
- Tragen Sie Ausgestellt am und Gültig bis ein. Bleibt Gültig bis leer, rechnet Lumis zehn Jahre ab Ausstellung.
- Tragen Sie die Kennwerte ein, den Energieträger, das Baujahr laut Ausweis und die Effizienzklasse.
- Tippen Sie auf Energieausweis speichern. Steht dort Alle Pflichtangaben vorhanden, können Sie online stellen.
Welche Angaben Pflicht sind
Welche Felder gelten, richtet sich nach dem Ausstellungsdatum des Ausweises. Lumis wählt die Regel selbst und zeigt sie im Formular an.
| Ausweis ausgestellt | Pflichtangaben |
|---|---|
| bis 31.12.2026 | Art des Ausweises, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a), wesentlicher Energieträger, bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse A+ bis H |
| ab 01.01.2027 | Art des Ausweises, Ausstellungsdatum, Jahres-Primärenergiebedarf in kWh/(m²·a), Effizienzklasse A bis G, Baujahr, Energieträger |
Bei Ausweisen ab 01.01.2027 ist die Primärenergie kWh/(m²·a) Pflicht. Bei älteren Ausweisen genügt die Endenergie kWh/(m²·a).
Ausnahmen
Kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler brauchen keinen Energieausweis (§ 79 Abs. 4 GEG). Wählen Sie dann im Feld Ausnahme den passenden Grund. Lumis gibt das Veröffentlichen dann ohne Kennwerte frei.
Typische Fehler
- Bedarf und Verbrauch verwechselt: Übernehmen Sie die Art genau so, wie sie im Ausweis steht.
- Abgelaufener Ausweis: Prüfen Sie Gültig bis, bevor Sie online stellen.
- Klasse fehlt bei älteren Ausweisen: Ausweise vor dem 01.05.2014 enthalten oft keine Klasse. Lumis berücksichtigt das.
Fehlende oder falsche Pflichtangaben können ein Bußgeld nach sich ziehen. Lumis prüft nur die Vollständigkeit, nicht die Richtigkeit der Werte, und ersetzt keine Rechtsberatung.
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