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WEG: Versammlung und Beschlüsse

Umlaufbeschluss per Link

Stand: 11.10.2026

Nicht jede Frage braucht eine Versammlung. Mit einem Umlaufbeschluss schickt Lumis jedem Eigentümer einen persönlichen Link und zeigt laufend, wer zugestimmt, abgelehnt oder noch nicht geantwortet hat.

Welche Mehrheit gilt

  • Zustimmung aller Eigentümer in Textform (§ 23 Abs. 3 Satz 1 WEG). Schon eine Ablehnung, Enthaltung oder fehlende Antwort lässt den Beschluss scheitern.
  • Mehrheit der abgegebenen Stimmen, nur für einen Gegenstand, für den die Eigentümer das vorher beschlossen haben (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG). Diesen Vorbeschluss wählen Sie aus der Beschluss-Sammlung.

Umlauf anlegen und starten

  1. Öffnen Sie WEG → Beschlüsse, Reiter Umlaufbeschlüsse, und klicken Sie auf Umlaufbeschluss anlegen.
  2. Wählen Sie Gemeinschaft und Mehrheit, tragen Sie Gegenstand, Beschlussantrag im Wortlaut und bei Bedarf eine Erläuterung ein.
  3. Setzen Sie Antwort bis. Mindestens eine Woche, üblich sind drei Wochen. Klicken Sie auf Anlegen.
  4. Prüfen Sie den Antrag und klicken Sie auf Umlauf starten und dann auf Jetzt starten.

Lumis stellt die Eigentümer zum heutigen Tag fest. Jeder bekommt per Mail einen persönlichen Link, wer keine Mail hat, einen Brief-Entwurf mit Link. Nach dem Start lässt sich der Antrag nicht mehr ändern.

Antworten verfolgen und Ergebnis feststellen

Unter Stand der Auswertung sehen Sie Zustimmungen, Ablehnungen, Enthaltungen und offene Antworten. Mit erinnern schicken Sie allen, die noch nicht geantwortet haben, eine Erinnerung. Antworten per Brief oder Fax erfassen Sie unter Erklärung auf Papier erfassen mit Scan als Nachweis.

  1. Warten Sie, bis das Ergebnis feststeht. Vorher ist der Knopf Ergebnis feststellen gesperrt.
  2. Klicken Sie auf Ergebnis feststellen.

Beim Mehrheitsumlauf steht das Ergebnis fest, wenn alle geantwortet haben oder die Frist abgelaufen ist. Beim allstimmigen Umlauf steht es fest, sobald alle zugestimmt haben, die erste Ablehnung oder Enthaltung eingeht oder die Frist abläuft. Lumis trägt den Beschluss dann automatisch in die Beschluss-Sammlung ein und teilt das Ergebnis allen Eigentümern mit.

Ein Umlauf, der nicht mehr gebraucht wird, lässt sich mit Umlauf zurückziehen beenden. Lumis ersetzt keine Rechtsberatung, etwa zur Frage, ob ein Gegenstand für einen Mehrheitsumlauf freigegeben ist.

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