WEG: Versammlung und Beschlüsse
Versammlung vorbereiten und einladen
Stand: 11.10.2026
Lumis rechnet die Einladungsfrist, verschickt die Einladung mit Nachweis und hält fest, wer auf welchem Weg eingeladen wurde. So ist später belegbar, dass die Frist eingehalten wurde.
Bevor Sie starten
Stellen Sie im Objekt unter dem Reiter Regelwerk ein, was Gemeinschaftsordnung und Beschlüsse vorgeben: das Stimmprinzip (Kopf, Miteigentumsanteile oder Objekt), eine Protokollklausel und Vertretungsbeschränkungen. Lumis nutzt diese Angaben bei Einladung, Abstimmung und Niederschrift.
Versammlung anlegen
- Öffnen Sie WEG → Versammlungen und klicken Sie auf Versammlung anlegen.
- Wählen Sie die Gemeinschaft und die Art: ordentlich, außerordentlich oder Wiederholungsversammlung.
- Wählen Sie die Form: Präsenz, Präsenz mit Online-Teilnahme oder rein virtuell. Für Online-Teilnahme tragen Sie den Zugangslink ein.
- Tragen Sie Datum, Uhrzeit, Ort und Versammlungsleitung ein. In der Regel leitet der Verwalter (§ 24 Abs. 5 WEG).
- Klicken Sie auf Versammlung anlegen.
Eine rein virtuelle Versammlung ist nur zulässig, wenn die Eigentümer das beschlossen haben (§ 23 Abs. 1a WEG).
Tagesordnung aufbauen
Nur angekündigte Gegenstände dürfen beschlossen werden. Unter Vorlage finden Sie Standardpunkte mit vorgeschlagener Mehrheit und Musterantrag, etwa Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Entlastung, Erhaltungsmaßnahme, bauliche Veränderung, Sonderumlage oder Beiratswahl. Haken Sie die passenden an und klicken Sie auf Ausgewählte übernehmen. Platzhalter in eckigen Klammern wie [Jahr] ersetzen Sie danach.
Eigene Punkte legen Sie mit Hinzufügen an: Gegenstand, Art (Beschluss, Information oder Geschäftsordnung), nötige Mehrheit, Erläuterung und Beschlussantrag im Wortlaut. Die Reihenfolge ändern Sie mit Nach oben und Nach unten oder durch Ziehen am Griff.
Ist der Assistent vom Inhaber freigeschaltet, hilft Antrag mit KI beim Formulieren. Den Text prüfen und speichern Sie selbst.
Einladung versenden
Rechts im Bereich Einladung zeigt Lumis den spätesten Versandtag per Mail und per Brief. Gerechnet wird mit drei Wochen nach § 24 Abs. 4 WEG, mit drei Tagen Postlaufzeit für Briefe und den Feiertagen des Bundeslands.
- Prüfen Sie Termin und Tagesordnung. Ohne beides lässt sich nicht einladen.
- Klicken Sie auf Einladung versenden und bestätigen Sie mit Jetzt versenden.
- Öffnen Sie die Brief-Liste für Eigentümer ohne Mail-Einwilligung, drucken Sie die Einladung und klicken Sie nach dem Einwerfen auf Versand vermerken.
Beim Versand friert Lumis die Teilnehmerliste zum heutigen Tag ein. Danach lässt sich die Tagesordnung nicht mehr ändern. Unter Versandnachweis sehen Sie je Eigentümer Kanal und Status.
Ist die Frist von drei Wochen nicht mehr einzuhalten, verlangt Lumis eine Begründung der Dringlichkeit. Ohne echte Dringlichkeit ist jeder Beschluss anfechtbar. Lumis ersetzt keine Rechtsberatung.
Vollmachten erfassen Sie vorab unter Vollmachten verwalten. Vollmachten aus dem Eigentümerportal erscheinen dort automatisch.
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