Miete und Mieteingang
Kontoauszug einlesen und Zahlungen zuordnen
Stand: 11.10.2026
Lumis gleicht Ihre Kontoumsätze mit den offenen Mieten und Hausgeldern ab. Sie lesen den Kontoauszug ein, Lumis schlägt zu jedem Umsatz eine Zuordnung mit Begründung vor, und Sie bestätigen. Gebucht wird nichts ohne Sie.
Bevor Sie starten
- Das Bankkonto ist beim Objekt angelegt, im Reiter Konten oder beim Anlegen des Objekts.
- Die Forderungen des Monats sind erzeugt. Fehlen sie, klicken Sie unter Finanzen → Mieteingang auf Forderungen erzeugen.
- Sie haben den Kontoauszug aus dem Online-Banking als CSV oder camt.053 (XML) heruntergeladen.
Der automatische Abruf direkt von der Bank ist in Vorbereitung. Bis dahin lesen Sie Kontoauszüge als Datei ein.
Kontoauszug einlesen
- Öffnen Sie Finanzen → Zahlungen, Reiter Bank.
- Klicken Sie auf Kontoauszug einlesen.
- Wählen Sie das Konto und die Datei unter Kontoauszug aus dem Online-Banking. CSV-Dateien von Sparkasse, Volksbank, DKB, ING und anderen Banken werden erkannt.
- Klicken Sie auf Einlesen. Doppelte Umsätze erkennt Lumis und überspringt sie.
Vorschläge prüfen und buchen
Für jeden Eingang sucht Lumis die passende offene Forderung über IBAN, Betrag, Name, Einheit und Monat und schreibt dazu, warum. Für Ausgänge schlägt Lumis eine Kostenart vor, etwa über ein Stichwort oder den Vertragspartner.
- Haken Sie die Vorschläge an, die stimmen, und klicken Sie auf Vorschläge buchen.
- Passt ein Vorschlag nicht, klicken Sie auf Zuordnen. Unter Wie buchen? wählen Sie Zahlung einer Person, Auf mehrere aufteilen oder Sonstiger Eingang.
- Bei einer Zahlung einer Person legen Sie fest, welche Forderungen sie ausgleicht. Ohne Auswahl gleicht Lumis die ältesten offenen Forderungen aus, ein Rest bleibt als Guthaben.
- Mit Buchen und weiter kommen Sie direkt zum nächsten Umsatz.
Umsätze, die nicht in die Buchhaltung gehören, markieren Sie mit Nicht buchen. Eine zurückgegebene Lastschrift buchen Sie mit Als Rücklastschrift buchen.
Der Mieteingang
Unter Finanzen → Mieteingang sehen Sie für den Monat, wer bezahlt hat und wer nicht. Über Stand der Zahlungen filtern Sie nach offen, bezahlt oder Sonderfällen. Bei einer vereinbarten Minderung, etwa nach einem Wasserschaden, wählen Sie Sonderfall vermerken mit Notiz und Gültig bis. Die Miete steht dann unter Sonderfälle und zählt nicht als überfällig.
Buchen Sie eine Zahlung nicht als sonstigen Eingang, wenn sie eigentlich zu einem Mieter gehört. Sonst bleibt seine Forderung offen und er erscheint als säumig.
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