WEG: Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Rücklagen: Zuführung und Entnahme
Stand: 11.10.2026
Jede Gemeinschaft braucht eine Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Lumis legt sie beim Anlegen eines WEG-Objekts automatisch an. Weitere Rücklagen, etwa für das Dach, legen Sie selbst an. Zuführungen planen Sie im Wirtschaftsplan, Entnahmen buchen Sie mit Beschluss.
Rücklagen ansehen
Unter Abrechnung → Rücklagen wählen Sie das Objekt. Für das gewählte Jahr zeigt Lumis je Rücklage den Stand am 01.01., die Zuführung laut Plan, was gefordert und was gezahlt wurde, die Entnahmen und den Stand heute bzw. am 31.12. Oben stehen der Stand aller Rücklagen und das Guthaben auf Rücklagen-Bankkonten. Mit den Knöpfen für Vorjahr und Folgejahr wechseln Sie das Jahr.
Rücklage anlegen
- Öffnen Sie Abrechnung → Rücklagen und wählen Sie das Objekt.
- Klicken Sie auf Rücklage anlegen.
- Geben Sie Name und Zweck ein, zum Beispiel „Sonderrücklage Dach“.
- Wählen Sie den Schlüssel für die Zuführung, meist Miteigentumsanteile.
- Tragen Sie bei Bedarf die Herstellungskosten je m² ein und klicken Sie auf Anlegen.
Mit den Herstellungskosten berechnet Lumis einen Orientierungswert nach der Peters’schen Formel. Liegt die geplante Zuführung darunter, erscheint ein Hinweis. Der Wert ist eine Orientierung, keine Pflicht.
Zuführung und Entnahme buchen
Die laufende Zuführung entsteht aus dem Wirtschaftsplan: Lumis fordert sie monatlich mit dem Hausgeld und bucht sie beim Zahlungseingang. Einzelne Zuführungen oder Entnahmen buchen Sie über den Buchungsassistenten.
- Öffnen Sie Finanzen → Zahlungen, Reiter Buchen, und wählen Sie Rücklage zuführen oder entnehmen.
- Wählen Sie, ob Sie zuführen oder entnehmen, und die Rücklage.
- Wählen Sie bei einer Entnahme den Beschluss, auf den sich die Entnahme stützt.
- Tragen Sie Betrag und Buchungsdatum ein und buchen Sie.
Über die Verwendung der Rücklage entscheiden die Eigentümer. Ohne angenommenen Beschluss in der Beschluss-Sammlung lässt Lumis keine Entnahme zu. Erfassen Sie den Beschluss zuerst.
Eine Rücklage auflösen Sie über Bearbeiten mit dem Feld Aufgelöst am, ebenfalls nur nach Beschluss der Eigentümer.
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