Objekte, Einheiten, Personen
Personen, Rollen und Mietvertrag
Stand: 11.10.2026
In Lumis gibt es jede Person nur einmal. Ob jemand Eigentümer, Mieter oder Beirat ist, ergibt sich aus der Verknüpfung mit einer Einheit oder einem Vertrag. So hat eine Person, die eine Wohnung besitzt und eine andere mietet, beide Rollen auf einer Seite.
Person anlegen
- Öffnen Sie Bestand → Personen und klicken Sie auf Person anlegen.
- Wählen Sie die Art: Person, Firma oder Gemeinschaft, zum Beispiel eine Erbengemeinschaft oder GbR.
- Tragen Sie Name, Anschrift und Kontakt ein. Haken Sie Zustellung per E-Mail erlaubt nur an, wenn die Person zugestimmt hat.
- Unter Bankverbindung hilft die IBAN Lumis, Zahlungen dieser Person zu erkennen.
- Für Dienstleister, Versicherungen, Versorger und Behörden wählen Sie eine Kategorie. Eigentümer und Mieter brauchen keine Kategorie.
Meldet Lumis Diese Person gibt es vielleicht schon, öffnen Sie lieber den vorhandenen Eintrag. Ist es wirklich eine andere Person, legen Sie sie trotzdem an.
Eigentümer eintragen
Öffnen Sie die Einheit und klicken Sie auf Eigentümer eintragen. Wählen Sie die Person, das Datum Eigentümer seit (Grundbuch) und tragen Sie Hausgeld und Rücklage monatlich ein. Bei Miteigentum bestimmen Sie unter Post und Forderungen an, wer für alle empfängt. Hat die Einheit einen neuen Eigentümer, nutzen Sie Eigentümer wechseln, damit der Verlauf erhalten bleibt.
Mietvertrag anlegen
- Öffnen Sie die Einheit und klicken Sie unter Mietverhältnis auf Mietvertrag anlegen.
- Fügen Sie alle Personen hinzu, die den Vertrag unterschrieben haben, und bestimmen Sie den Hauptmieter. Er bekommt Post und Forderungen.
- Tragen Sie Beginn, bei befristeten Verträgen das Ende, und die Personen im Haushalt ein.
- Wählen Sie den Miettyp: Feste Miete, Staffelmiete oder Indexmiete mit Indexstand bei Abschluss.
- Erfassen Sie Kaltmiete, BK-Vorauszahlung, HK-Vorauszahlung und die Vereinbarte Kaution.
- Haken Sie unter Umlagefähige Betriebskosten an, was im Vertrag vereinbart ist, und speichern Sie.
Ab dem Beginn erzeugt Lumis jeden Monat die Forderungen aus dem Vertrag. Spätere Änderungen tragen Sie als neuen Wert ab Datum ein, der alte Wert bleibt im Verlauf sichtbar. Bei einer Staffelmiete tragen Sie jede Staffel so ein.
Nur Kosten, deren Umlage im Vertrag vereinbart ist, dürfen in die Betriebskostenabrechnung. Kabelfernsehen ist seit dem 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig (§ 2 Nr. 15 BetrKV). Die Kaution ist bei Wohnraum auf drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB).
Die Seite einer Person
Hier sehen Sie Rollen und Verträge, Forderungen, Bankverbindungen mit SEPA-Mandat, Briefe und interne Notizen, die nur Ihr Team sieht. Über Ins Portal einladen bekommt die Person einen Zugang zum Portal.
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