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Miete und Mieteingang

Mieterhöhung vorbereiten und begleiten

Stand: 11.10.2026

Lumis prüft für jeden Wohnraum-Mietvertrag, ab wann eine Erhöhung möglich ist und wie hoch sie höchstens sein darf. Sie wählen die Begründung, Lumis bereitet das Schreiben vor und rechnet Fristen und Wirksamkeit aus.

Wann eine Erhöhung möglich ist

Unter Bestand → Personen, Reiter Mieterhöhungen, stehen alle Verträge, bei denen gerade eine Erhöhung geht, mit dem Hinweis Jetzt möglich. Dieselben Fälle zeigt Lumis auch als Karte auf Heute.

ArtRegelVorschrift
VergleichsmieteFrühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung verlangen, wirksam frühestens 15 Monate danach. Höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und höchstens 20 % in drei Jahren, in Gebieten mit Landesverordnung 15 %.§§ 558 bis 558b BGB
IndexmieteÄnderung nach dem Verbraucherpreisindex, die Miete bleibt jeweils mindestens ein Jahr gleich. Keine Zustimmung nötig.§ 557b BGB

Erhöhung vorbereiten

  1. Klicken Sie beim Vertrag auf Erhöhung vorbereiten.
  2. Wählen Sie die Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren im Regelfall oder 15 % in drei Jahren im angespannten Wohnungsmarkt.
  3. Wählen Sie unter Womit begründen Sie die Erhöhung? Mietspiegel, Drei Vergleichswohnungen, Gutachten eines Sachverständigen oder Mietdatenbank und füllen Sie die Angaben aus.
  4. Lumis zeigt den zulässigen Höchstbetrag. Übernehmen Sie ihn mit Höchstbetrag übernehmen oder tragen Sie eine niedrigere Neue Kaltmiete ein.
  5. Klicken Sie auf Schreiben vorbereiten.

Bei einer Indexmiete tragen Sie den Aktuellen Index und den Monat des Index ein. Den Wert veröffentlicht das Statistische Bundesamt monatlich. Lumis rechnet die neue Miete aus dem Stand bei der letzten Festlegung.

Zugang und Zustimmung festhalten

  1. Prüfen Sie das Schreiben unter Schreiben prüfen und versenden, geben Sie es frei und versenden Sie es.
  2. Per E-Mail gilt der Versandtag als Zugang. Per Post tragen Sie den Tag mit Zugang festhalten ein. Daraus berechnet Lumis, ab wann die Erhöhung gilt und bis wann der Mieter zustimmen kann.
  3. Antwortet der Mieter, wählen Sie Zustimmung festhalten, bei teilweiser Zustimmung mit dem zugestimmten Betrag, oder Ablehnung festhalten.

Nach Zustimmung übernimmt Lumis die neue Miete ab dem richtigen Monat in die Forderungen. Wird die Erhöhung nicht weiterverfolgt, klicken Sie auf Verwerfen.

Erhöhungen nach Modernisierung oder bei Betriebskosten zählen für Sperrfrist und Kappungsgrenze nicht mit. Lumis ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie strittige Fälle, besonders vor einer Klage auf Zustimmung, anwaltlich prüfen.

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