WEG: Versammlung und Beschlüsse
Live-Versammlung: Einlass per QR, Abstimmung und Mehrheiten
Stand: 11.10.2026
Am Versammlungstag führen Sie Einlass und Abstimmung auf Tablet, Handy oder Laptop. Lumis rechnet die Anwesenheit nach Köpfen und Miteigentumsanteilen, zählt jede Abstimmung parallel nach drei Prinzipien und schlägt das Ergebnis vor. Feststellen und verkünden tut die Versammlungsleitung.
Einlass per QR-Code
Jeder Eigentümer hat für die Versammlung einen persönlichen Code. Er steht auf der Einladung und im Portal. Unter Einlasskarten drucken Sie zusätzlich je Eigentümer eine Karte mit QR-Code.
- Öffnen Sie die Versammlung und klicken Sie auf Einlass.
- Klicken Sie auf Scannen und halten Sie den QR-Code vor die Kamera. Kann Ihr Browser keine QR-Codes lesen, tippen Sie den Code ein und klicken Sie auf Einlassen.
- Alternativ suchen Sie den Eigentümer in der Liste und klicken auf Anwesend oder Online.
- Ist jemand vertreten, klicken Sie auf Vertreten durch …. Vollmachten an die Verwaltung buchen Sie gesammelt ein.
- Verlässt jemand den Saal, klicken Sie auf Geht.
- Klicken Sie auf Versammlung beginnen.
Oben sehen Sie laufend, wie viele Köpfe und Miteigentumsanteile anwesend, online oder vertreten sind. Online-Teilnehmer erhalten über Link einen persönlichen Abstimmungslink.
Abstimmen
- Klicken Sie beim Tagesordnungspunkt auf Im Cockpit abstimmen und dann auf Abstimmung öffnen. Weisungen aus Vollmachten übernimmt Lumis automatisch.
- Erfassen Sie die Stimmen. Bei der Subtraktionsmethode setzen Sie alle Anwesenden mit Alle Ja auf einen Wert und tippen danach nur die Abweichungen an. Bei der Additionsmethode tippen Sie einzeln.
- Klicken Sie auf Abstimmung schließen und auszählen. Danach sind keine Stimmen per Link mehr möglich.
- Prüfen Sie den Vorschlag, wählen Sie das festgestellte Ergebnis und klicken Sie auf Ergebnis verkünden.
Bei Abstimmung per Handzeichen erfassen Sie in der Versammlung nur die Summen für Ja, Nein und Enthaltung und klicken auf Ergebnis erfassen.
Erst mit der Verkündung ist der Beschluss gefasst. Danach lässt sich das Ergebnis nicht mehr ändern.
Stimmprinzip und Mehrheiten
| Prinzip | So wird gezählt |
|---|---|
| Kopfprinzip | Je Eigentümer eine Stimme, gesetzlicher Regelfall (§ 25 Abs. 2 WEG) |
| Miteigentumsanteile | Gewicht nach MEA, nur wenn vereinbart |
| Objektprinzip | Je Einheit eine Stimme, nur wenn vereinbart |
Maßgeblich ist das Prinzip des Tagesordnungspunkts (Gezählt nach), sonst das Regelwerk, sonst das Kopfprinzip. Je Punkt wählen Sie die nötige Mehrheit: einfache Mehrheit, mehr als zwei Drittel der Stimmen und mehr als die Hälfte der MEA (§ 21 Abs. 2 WEG), drei Viertel, einstimmig oder allstimmig. Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimme, Gleichstand heißt abgelehnt.
Wer nach § 25 Abs. 4 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, etwa bei einem Rechtsgeschäft mit ihm selbst, erfassen Sie mit Ausschluss erfassen. Diese Stimme zählt in keinem Prinzip mit.
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