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WEG: Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Jahresabrechnung: Gesamt, Einzel und Abrechnungsspitze

Stand: 11.10.2026

Die Jahresabrechnung zeigt, was die Gemeinschaft im Jahr eingenommen und ausgegeben hat, und verteilt die Kosten auf die Einheiten. Beschlossen wird nur die Abrechnungsspitze, also der Unterschied zwischen Kostenanteil und Hausgeld laut Plan (§ 28 Abs. 2 WEG).

Abrechnung anlegen und durchgehen

  1. Öffnen Sie Abrechnung → Abrechnungen und klicken Sie auf Neue Abrechnung.
  2. Wählen Sie das WEG-Objekt, die Art Jahresabrechnung WEG und das Kalenderjahr.
  3. Prüfen Sie im Schritt Zeitraum den Voraussichtlichen Beschlusstag und wählen Sie den Wirtschaftsplan. Aus ihm stammt das Hausgeld-Soll.
  4. Prüfen Sie im Schritt Kosten prüfen Einnahmen, Ausgaben und die Schlüssel je Kostenart.
  5. Legen Sie im Schritt Eigentümerwechsel fest, wer die Spitze schuldet.
  6. Wählen Sie im Schritt Heizkosten, ob Werte des Messdienstes einfließen.
  7. Prüfen Sie im Schritt Ergebnis die Prüfungen und klicken Sie auf Ergebnis festhalten.

Die Abrechnung folgt dem Zu- und Abfluss auf den Bankkonten der Gemeinschaft. Ausgaben, die aus der Rücklage bezahlt wurden, zeigt Lumis, verteilt sie aber nicht.

Plausibilitätsprüfung

PrüfungenBeispiel
Summe der Einzelabrechnungen = Gesamtabrechnungok
Kontenabstimmung Girokontook
Einnahmen − Ausgaben = Veränderung der Bankbeständeprüfen

Ist eine Prüfung rot, lässt sich das Ergebnis nicht festhalten. Meist fehlt eine Buchung im Bankabgleich. Nach dem Festhalten finden Sie die Ansichten Gesamt, Einzelabrechnungen, Vermögensbericht und Prüfung und Versand. Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG zeigt zum Stichtag Bankbestände, Rücklagen, offene Forderungen gegen Eigentümer, deren Guthaben und offene Lieferantenrechnungen. Freie Positionen wie einen Heizölbestand tragen Sie selbst ein. Er wird allen Eigentümern zur Verfügung gestellt, aber nicht beschlossen.

Eigentümerwechsel

Ein Eigentümerwechsel ändert die Abrechnung nicht. Die Spitze schuldet nach dem Gesetz, wer am Beschlusstag Eigentümer ist. Haben Käufer und Verkäufer anderes vereinbart oder sieht die Gemeinschaftsordnung es vor, wählen Sie Zeitanteilig nach Tagen. Dann erhält jeder seine eigene Einzelabrechnung.

Versenden und nach Beschluss buchen

Unter Prüfung und Versand erzeugen Sie die PDFs und versenden die Einzelabrechnungen. Die Gesamtabrechnung sehen alle Eigentümer im Portal, jede Einzelabrechnung nur ihr Empfänger. Jede Einzelabrechnung enthält den Abschnitt Für vermietende Eigentümer mit umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten sowie den § 35a-Anteilen.

  1. Fassen Sie in der Versammlung den Beschluss über die Spitzen.
  2. Öffnen Sie die Abrechnung, Ansicht Prüfung und Versand, Bereich Nach Beschluss bestätigen.
  3. Wählen Sie den Beschluss aus der Beschluss-Sammlung und das Fälligkeitsdatum.
  4. Klicken Sie auf Spitzen buchen.

Verwalten Sie in derselben Gemeinschaft auch vermietete Wohnungen, übernimmt Lumis die Betriebskosten der Einheit in die Betriebskostenabrechnung des Mieters. Verwaltung, Instandhaltung und Rücklage bleiben beim Eigentümer.

Lumis ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Besonderheiten der Gemeinschaftsordnung lohnt der Blick in die Teilungserklärung.

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